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KI-Kennzeichnungspflicht: Conword übernimmt das für Sie

Automatische Übersetzung macht Websites in Minuten mehrsprachig. Doch wer KI einsetzt, muss das ab August 2026 auch kenntlich machen: Die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO, Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet in Artikel 50 dazu, KI-generierte Inhalte transparent zu kennzeichnen. Was heißt das konkret für eine automatisch übersetzte Website?

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsabteilung oder Ihre Datenschutzbeauftragten.

Worum geht es bei Art. 50 KI-VO?

Die KI-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft. Ihre Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026. Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wann sie es mit KI-erzeugten oder -bearbeiteten Inhalten zu tun haben. Die wichtigsten Punkte:

  • Interaktion mit KI: Systeme, die direkt mit Menschen interagieren (z. B. Chatbots), müssen die Nutzer:innen darüber informieren, dass sie mit einer KI kommunizieren – sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
  • KI-generierte Inhalte: Anbieter von KI, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen die Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt oder bearbeitet markieren.
  • Texte im öffentlichen Interesse: Wer KI-generierte oder -bearbeitete Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder bearbeitet wurde.
  • Deepfakes: Künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- und Videoinhalte müssen als solche gekennzeichnet werden.

Die Kennzeichnung muss klar, unterscheidbar und spätestens zum Zeitpunkt der ersten Nutzung erkennbar sein.

Was bedeutet das für automatisch übersetzte Websites?

Eine maschinelle Übersetzung ist ein KI-erzeugter beziehungsweise -bearbeiteter Text. Damit fällt sie grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Transparenzpflicht – besonders dann, wenn Inhalte der öffentlichen Information dienen. Für Kommunen, Behörden und öffentliche Einrichtungen ist das der Regelfall: Bürgerdienste, Mitteilungen, Formulare, Gesundheits- oder Notfallinformationen richten sich an die Allgemeinheit.

Praktisch heißt das: Nutzer:innen sollten deutlich erkennen können, dass die angezeigte Sprachfassung automatisch übersetzt wurde und nicht redaktionell in jeder Sprache erstellt ist.

Die Ausnahme: menschliche Kontrolle

Art. 50 sieht eine wichtige Ausnahme vor: Die Offenlegungspflicht für Texte im öffentlichen Interesse greift nicht, wenn die KI-erzeugten Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Wer also ausgewählte Übersetzungen redaktionell prüft und verantwortet, kann die Kennzeichnung für diese Inhalte anders handhaben.

Was Betreiber jetzt tun sollten

  • Klar kennzeichnen: Weisen Sie sichtbar darauf hin, dass Inhalte automatisch übersetzt wurden – etwa mit einem Hinweis wie „Diese Seite wurde automatisch übersetzt“ oder „automatische Übersetzung, ohne Gewähr“.
  • Ausgangssprache bleibt maßgeblich: Rechtlich bindend ist immer die Fassung in der Ausgangssprache. Für deutsche Organisationen bleibt beispielsweise das deutsche Impressum das rechtlich relevante Dokument. So werden Übersetzungsfehler nicht zum Rechtsproblem.
  • Kritische Inhalte prüfen: Legen Sie fest, welche Bereiche (rechtlich, fachlich, sicherheitsrelevant) redaktionell kontrolliert werden, und dokumentieren Sie die redaktionelle Verantwortung.
  • Frühzeitig vorbereiten: Bis August 2026 sollten Kennzeichnung und interne Prozesse stehen.

Wie Conword Translate unterstützt

Conword Translate ist darauf ausgelegt, Mehrsprachigkeit rechtssicher und transparent umzusetzen:

  • Automatischer Hinweis: Conword unterstützt bei der Einrichtung eines Disclaimers zur KI-Transparenzpflicht – der Kennzeichnungshinweis lässt sich automatisch ausspielen.
  • Original bleibt führend: Die Ausgangs-Website bleibt das maßgebliche System; übersetzt wird in Echtzeit im Frontend, ohne dass Inhalte doppelt verwaltet werden.
  • Qualitätssicherung möglich: Über Glossare und die gezielte Nachbearbeitung ausgewählter Texte lassen sich kritische Inhalte redaktionell kontrollieren.
  • Datenschutz aus der EU: Verarbeitung und Datenhaltung bleiben im EU-Rechtsraum – ein Baustein für digitale Souveränität.

Fazit

Die KI-Kennzeichnungspflicht ist kein Grund, auf automatische Übersetzung zu verzichten – im Gegenteil: Mit einer klaren Kennzeichnung und einer durchdachten Qualitätssicherung lässt sich Mehrsprachigkeit rechtssicher umsetzen. Wichtig ist, die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO rechtzeitig vor August 2026 einzuplanen.

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