Barrierefreie Verwaltung: Was der EU Accessibility Act für Kommunen bedeutet
Seit Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA) – und er verändert die Erwartungen an digitale Angebote grundlegend. Für Kommunen, die ohnehin der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz unterliegen, stellt sich die Frage: Reicht das Bisherige noch aus? In diesem Beitrag erklären wir, worum es beim EAA geht, welche Pflichten auf Städte und Gemeinden zukommen und warum mehrsprachige Inhalte ein oft übersehener Teil der Barrierefreiheit sind.
Was ist der European Accessibility Act?
Der European Accessibility Act ist eine EU-Richtlinie, die einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen schafft. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen – unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie leben.
Im Zentrum stehen die vier Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG):
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein.
- Bedienbar: Die Navigation muss auch ohne Maus funktionieren.
- Verständlich: Sprache und Bedienung müssen klar sein.
- Robust: Inhalte müssen mit assistiven Technologien funktionieren.
Gerade das Prinzip der Verständlichkeit wird in der Praxis häufig unterschätzt – dabei ist es für viele Menschen die entscheidende Hürde.
Was ändert sich konkret für Kommunen?
Öffentliche Stellen sind in Deutschland bereits durch die BITV 2.0 zur Barrierefreiheit verpflichtet. Der EAA erhöht den Druck jedoch zusätzlich, weil er die Anforderungen europaweit vereinheitlicht und auch private Anbieter erfasst, die mit Kommunen zusammenarbeiten. Für die Praxis bedeutet das:
- Höhere Verbindlichkeit: Barrierefreiheit wird stärker geprüft und eingefordert.
- Erweiterter Geltungsbereich: Auch Online-Formulare, Bürgerportale und digitale Services fallen darunter.
- Dokumentationspflicht: Eine Erklärung zur Barrierefreiheit wird zum Standard.
Sprache ist Teil der Barrierefreiheit
Barrierefreiheit endet nicht bei Kontrastwerten und Screenreader-Kompatibilität. Für Menschen, die kein oder nur wenig Deutsch sprechen, ist eine ausschließlich deutschsprachige Website faktisch eine Barriere. In vielen Kommunen haben 20 bis 40 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner einen Migrationshintergrund – Tendenz steigend.
Eine Information, die nicht verstanden wird, ist keine Information.
Wer Barrierefreiheit ernst nimmt, muss daher auch die sprachliche Zugänglichkeit mitdenken. Mehrsprachige Bürgerinformation ist kein „Nice-to-have”, sondern ein zentraler Baustein einer inklusiven Verwaltung.
Drei Schritte zur Umsetzung
Wie gehen Kommunen das Thema pragmatisch an? Wir empfehlen ein dreistufiges Vorgehen:
1. Bestandsaufnahme
Verschaffen Sie sich einen Überblick: Welche Inhalte sind besonders relevant? Bürgerdienste, Anträge, Notfallinformationen und Formulare haben Priorität. Prüfen Sie zugleich den aktuellen Stand der technischen Barrierefreiheit.
2. Mehrsprachigkeit priorisieren
Analysieren Sie, welche Sprachen Ihre Einwohnerinnen und Einwohner tatsächlich sprechen. Statistiken des Einwohnermeldeamts und Erfahrungswerte der Bürgerbüros helfen dabei. So setzen Sie Ressourcen dort ein, wo sie den größten Effekt haben.
3. Automatisierung prüfen
Eine manuelle Übersetzung skaliert nicht – schon gar nicht bei sich ständig ändernden Inhalten. Automatische Echtzeit-Übersetzung dagegen hält das gesamte Angebot in über 100 Sprachen aktuell, ohne zusätzlichen Redaktionsaufwand.
Häufige Fragen zum EAA
Gilt der EAA auch für bestehende Inhalte? Ja. Auch bereits veröffentlichte Inhalte müssen den Anforderungen entsprechen, nicht nur neue.
Reicht eine reine Übersetzung der Startseite? Nein. Barrierefreiheit bezieht sich auf das gesamte Angebot – insbesondere auf die für Bürgerinnen und Bürger relevanten Services.
Wie schnell lässt sich Mehrsprachigkeit umsetzen? Mit einer automatischen Lösung wie Conword in wenigen Minuten – ohne Umbau des bestehenden Content-Management-Systems.
Fazit
Der European Accessibility Act macht Barrierefreiheit verbindlicher denn je. Kommunen, die jetzt handeln, erfüllen nicht nur ihre Pflichten, sondern verbessern spürbar die Teilhabe ihrer Bürgerinnen und Bürger. Mehrsprachigkeit ist dabei ein entscheidender, oft unterschätzter Hebel.
Mit Conword binden Sie Mehrsprachigkeit in über 100 Sprachen ein, ohne Ihr CMS umzubauen – DSGVO-konform und auf EU-Servern. So wird Verständlichkeit zur Standardfunktion, nicht zur Ausnahme. Sprechen Sie mit uns, wie sich der EAA in Ihrer Kommune einfach umsetzen lässt.